Je früher, desto besser. Früherkennung ist wichtig, um Folgeschäden rheumatischer Erkrankungen zu verhindern. Eine exakte Diagnose und eine rasche Therapie-Einleitung erfolgen durch RheumatologInnen.
Arbeit ist die beste Medizin. Ein aktives Berufsleben trägt positiv zu Ihrer Genesung bei. Der Erhalt des Jobs ist in Ihrem ganz persönlichen Interesse!
Wohlbefinden beginnt im Kopf. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Fähigkeiten, nicht auf Ihre Einschränkungen. Sie können trotz Ihrer Gelenkschmerzen viel beitragen und sollten an Ihre Stärken denken. Fachwissen und Erfahrung sind keineswegs verschwunden, weil Sie Schmerzen oder Mobilitätsprobleme haben.
Geben Sie sich einen Ruck. Auch wenn es Ihnen an manchen Tagen schwer fällt, zur Arbeit zu gehen: Seien Sie konsequent und versuchen Sie, sich zu überwinden. Je mehr Sie der Krankheit nachgeben, desto stärker wird sie Ihren Alltag beherrschen.
Tätigkeiten geschickt verlagern. Falls Sie die Möglichkeit haben, sich Ihre Arbeit einzuteilen, nutzen Sie sie. Wenn das Tippen für einen bestimmten Moment Schwierigkeiten bereitet, konzentrieren Sie sich zum Beispiel auf Telefonieren oder andere Tätigkeiten.
Vorgesetzte und Kollegen einbinden. Finden Sie gemeinsam heraus, wie Sie ihren Beitrag am Arbeitsplatz trotz der Einschränkungen Ihrer Erkrankung optimieren können. Seien Sie offen mit ihnen und sie werden positiver reagieren. Vielleicht hilft Ihnen eine Anpassung der Arbeitszeiten oder eine spezielle Vorrichtung, die Ihnen den Job-Alltag erleichtert.
Lernen Sie Ihre Rechte kennen. Als Arbeitnehmer steht Ihnen Unterstützung und Beratung durch die Arbeiterkammer zu. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, nutzen Sie deren Informations- und Beratungsangebote.
Finanzielle Erleichterung. Als Lohnsteuerzahler können Sie bestimmte Aufwendungen beim Finanzamt geltend machen, z.B. Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente oder Rezept- und Krankenscheingebühren.
Das gilt auch für Kurkosten, wenn der Kuraufenthalt auf Grund Ihrer rheumatischen Erkrankung und aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Führt Ihre Krankheit zu einer Behinderung von mindestens 25%, ist keine Kürzung um den Selbstbehalt vorzunehmen. Somit können Sie Krankheits- und Kurkosten als Heilbehandlung – ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts – geltend machen.