Häufige Fragen bei Rheumabeschwerden

Was kann ich persönlich beitragen, um meine Arbeitssituation zu verbessern?
Die richtige Einstellung ist der erste Schritt zur Besserung. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Fähigkeiten, anstatt auf Einschränkungen. Sie können trotz Ihrer Erkrankung viel beitragen und sollten an Ihre Stärken denken. Fachwissen und Erfahrung sind keineswegs verschwunden, weil Sie Gelenkschmerzen oder Mobilitätsprobleme haben. Falls Sie die Möglichkeit haben, sich Ihre Arbeit einzuteilen, nutzen Sie sie. Wenn das Tippen für einen bestimmten Moment Schwierigkeiten bereitet, konzentrieren Sie sich zum Beispiel auf Telefonieren oder andere Tätigkeiten.

Muss ich bei starken Schmerz-Schüben zur Arbeit gehen?

Das hängt ganz von Ihrem individuellen Schmerzempfinden ab. Ein gewisses Maß an Überwindung ist jedoch sinnvoll, da es dem Heilungsprozess förderlich ist, sich nicht zu sehr von der Krankheit beherrschen zu lassen.

Muss ich meinen Vorgesetzten über meine Krankheit informieren?
Sie müssen nicht. Wenn Ihre Leistungsfähigkeit jedoch stark beeinträchtigt ist, empfiehlt es sich in vielen Fällen, offen mit Ihrem Vorgesetzen zu reden und gemeinsam eine Lösung zu finden, wie man – unter Berücksichtigung Ihrer Einschränkungen – Ihre Leistung optimieren kann.

Was steht mir rechtlich zu, um meinen Arbeitsplatz oder meine finanzielle Situation zu verbessern?
Grundsätzlich hängen die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, von Ihrem individuellen Gesundheitszustand ab.

Die Intensität, mit der Ihre Krankheit Ihren Alltag beherrscht, ist ausschlaggebend für die Art und Höhe der Unterstützung. Ebenso kann Ihre soziale und finanzielle Situation entscheidend für die positive Zusage zu einer Beihilfe sein.

Die erste Anlaufstelle ist das Bundessozialamt. Im Zuge eines Feststellungsantrages wird Ihr Gesundheitszustand überprüft und der Grad Ihrer körperlichen Einschränkung medizinisch festgestellt. Das Antragsformular sowie weitere Formulare erhalten Sie beim Bundessozialamt oder als Download unter http://www.bundessozialamt.gv.at (Downloads und Formulare).

Allgemein gilt:


Erkundigen Sie sich, welcher Fall auf Sie zutrifft. Die zuständigen Stellen informieren Sie im Detail über das gesamte Leistungsangebot.

Was bedeutet der Status “Begünstigt Behinderter”?
Wenn Ihnen beim Feststellungsantrag (Bundessozialamt) ein Grad der Behinderung von mindestens 50% medizinisch bestätigt wurde, gehören Sie zum Personenkreis der „begünstigten Behinderten“. Mit diesem Status genießen Sie den besonderen Schutz, finanzielle Förderungen sowie Erleichterungen des Bundessozialamtes, etwa:

Außerdem können Sie einen Behindertenpass beim Bundessozialamt beantragen. Es handelt sich um einen österreichweit anerkannten Pass, mit dem Sie bei diversen Veranstaltungen sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen Ermäßigungen erhalten.
Einen Anspruch auf finanzielle Leistungen haben Sie mit diesem Pass nicht. Im Rahmen des Behindertenpasses können Sie auch die „Unzumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel“ beantragen. Wenn Sie die medizinischen Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie für Ihren PKW jährlich eine Autobahnvignette gratis.
Achtung! Dieser Eintrag berechtigt nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz!

Weitere Vorteile:

Bild_Erhalt